Die Welt ist ein Buch.

Wer nie reist,

sieht nur eine Seite davon.

 

*Augustinus Aurelius

 

 

Die größte Sehenswürdigkeit,

 

die es gibt, ist die Welt – sieh sie dir an.

 

*Kurt Tucholsky

 

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Handgepäck-Regelung

 

 

Bitte Beachten Sie in jedem Fall die entsprechenden

Gepäckbestimmungen der

durchführenden Fluggesellschaft

Diese können ggf. von den unten stehenden Angaben und Richtwerten abeweichen!

 

 

Flüssigkeiten

 

Einfach alles einchecken

 

Packen Sie alle Behältnisse mit Flüssigkeiten schon zu Hause in Ihr Check-in-Gepäck und transportieren Sie in Ihrem persönlichen Handgepäck nur die Artikel, auf die Sie während der Reise nicht verzichten möchten. Je weniger Handgepäck Sie mit auf Ihren Flug nehmen, um so reibungsloser passieren Sie die Luftsicherheitskontrollen.

 

 

Nur das Nötigste ins Handgepäck

 

 

Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100ml Inhalt fassen und müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen - zum Beispiel einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss - aufbewahrt werden. Pro Person darf nur ein Klarsichtbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen für flüssige Artikel mitgeführt werden.

 

Medikamente führen Sie bitte im Handgepäck mit sich!

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise ob ggf. eine ärztliche Bescheinigung / Attest benötigt wird!

 

 

Was ist neu?

 

 

Die Mengenbeschränkung für Medikamente und medizinisch indizierte Spezialnahrung (z.B. Babynahrung oder Diätkost), die während der Reise benötigt werden bzw. die am Zielort nicht oder nur schwer erhältlich sind, entfällt. Weitere Informationen erhalten Sie unter z.B. hier

 

 

Bestimmungen für innerdeutsche und EU Flüge

 

 

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

 

 

Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

 

 

Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).

 

 

Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. so genannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.

Je ein Beutel pro Person

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.

 

 

Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

 

 

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

 

 

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen auf USA- und UK-Flügen

Für alle Flüge von oder über Großbritannien sowie alle USA-Flüge gelten für die Mitnahme von Handgepäck an Bord aktuell zusätzliche Bestimmungen.

 

 

 

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Wir raten unseren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.

 

 

Bestimmungen für USA Flüge

 

 

Auf Anordnung der US-amerikanischen sowie der deutschen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder galertige Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.

 

 

Weiterhin dürfen mitgeführt werden: Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras, MP3-Spieler und Laptops

 

 

Verschärfung der Sicherheitskontrollen für Flüge in die USA - Mitnahmeverbot nicht funktionierender mobiler Endgeräte

 

 

Aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitskontrollen beim Boarding für Flüge in die USA kann es punktuell zu zusätzlichen Kontrollen von elektronischen Geräten(Mobiltelefonen, Tablets, Laptops etc.) für Flüge in die USA kommen. In Deutschland betreffen die Maßnahmen Direktflüge in die USA.

 

Wer eine Reise ab Deutschland in die Vereinigten Staaten antritt, sollte vor dem Abflug dafür sorgen, dass sein Mobilgerät aufgeladen ist (ggf. Ladegerät mitnehmen) und sich wenigstens einschalten lässt. Wer nicht in der Lage ist, beim Boarding sein Mobilgerät zu aktivieren, der kann zwar trotzdem mitfliegen, das elektronische Gerät jedoch nicht.

 

Wir empfehlen grundsätzlich allen Gästen bei USA-Flügen rechtzeitig (2,5-3 Stunden vor Abflug) zum Flughafen zu kommen und ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrollen einzuplanen. Diese Empfehlung ist weiterhin gültig. Darüber hinaus empfehlen wir Passagieren, größere elektronische Geräte aufgeladen und ohne Verpackung / Hülle an der Sicherheitskontrolle vorzulegen.

 

Die Durchführung der Sicherheitskontrollen obliegt in Deutschland der Bundespolizei. Zu Detailfragen bei den Verfahren verweisen wir auf die Bundespolizei bzw. das Bundesministerium des Innern.

 

 

 

 

Bestimmungen für Großbritannien Flüge

 

 

Folgende Bestimmung zu Mitnahme von Handgepäck gilt nur auf Flügen von oder über Großbritannien. Für die Hinflüge gelten hingegen die normalen Gepäckbestimmungen.

 

 

Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von britischen Airports aus in allen Buchungsklassen nur ein Handgepäckstück in der üblichen Größe (56 cm x 45 cm x 25 cm) mit an Bord genommen werden darf. Zusätzlich zu diesem Handgepäckstück dürfen auch Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden.

 

 

Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den üblichen Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:

 

 

Sämtliche Flüssigkeiten

Kosmetik und Toilettenartikel, wie z. B. Gels, Pasten, Cremes und Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums und Behälter unter Druck. Diese Gegenstände müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.

 

 

Im Handgepäck dürfen enthalten sein:

 

 

Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z. B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.

Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z. B. Medikamente für Diabetiker)

Babymilch und flüssiger Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren)

 

 

Die Airlines übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen.

 

 

Zahl der Handgepäckstücke

 

 

In der First und Business Class können Sie zwei Handgepäckstücke und deren Inhalt mit an Bord nehmen. Eines davon schieben Sie bitte unter Ihren Vordersitz. In der Economy Class ist ein Handgepäckstück zulässig. Bitte beachten Sie eventuelle länder-/ Airlinespezifische Abweichungen.

 

 

Größe und Gewicht der Handgepäckstücke

 

 

Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55 x 40 x 20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57 x 54 x 15 cm als Handgepäck.

 

 

Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten,werden im Frachtraum befördert, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.

 

Bitte Beachten Sie immer die ggf. abweichenden Angaben der jeweiligen Fluggesellschaft!

 

 

Abweichende Regelungen

 

 

In einigen Ausnahmefällen werden auch die Gäste der First und Business Class gebeten, ihr zweites Handgepäckstück aufzugeben:

 

 

Bei Flügen mit kleinem Fluggerät, hauptsächlich im Regionalverkehr.

In Ländern mit restriktiven Regierungsvorschriften (z. B. Italien und USA)

 

 

Aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord wird Ihnen auf fast allen Flügen die Möglichkeit angeboten, Ihr Handgepäck direkt bis zum Einsteigen zu behalten und erst vor Betreten des Flugzeuges abzugeben. Auch beim Aussteigen können Sie Ihr Gepäck direkt wieder in Empfang nehmen. Hierfür stehen Gepäckwagen an der Flugzeugtreppe bereit.

 

 

Bei Flügen, die von einem unserer Kooperationspartner durchgeführt werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Partners.

 

 

Technische Geräte im Handgepäck

 

 

Wenn Sie beispielsweise Walkman, tragbare CD-Player, Laptops, Funktelefone, etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.

An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können.

 

 

Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden.

 

 

Diese Gegenstände können Sie zusätzlich mit in die Kabine nehmen

Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen:

 

 

Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt

Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke

Eine kleine Kamera oder ein Fernglas

Eine angemessene Menge Reiselektüre

Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise

Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind

 

 

Diese Gegenstände können Sie nicht mit in die Kabine nehmen

Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:

 

 

Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können

Waffenimitate

Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)

Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)

Alle weiteren gefährlichen Gegenstände

 

 

Sicherheitskontrolle Ihres Handgepäcks

 

 

Ihr Handgepäck wird vor dem Einsteigen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Werden dabei Röntgengeräte eingesetzt, haben diese keinen Einfluss auf Filmmaterial üblicher Empfindlichkeit (bis 1.000 ASA/31 DIN).

 

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Airline für an der Sicherheitskontrolle beanstandete Gegenstände nicht haftet, wenn Sie diese zurücklassen müssen.

 

 

Bitte lehnen Sie es ab, aus Gefälligkeit für fremde Personen Gegenstände unbekannten Inhalts (Umschläge, Pakete etc.) mitzunehmen. Sollten Sie darauf hin angesprochen werden, so wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei oder den Zoll.

 

 

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser RICHTWERTE übernehmen wir keine Haftung!

Wir verweisen für genaue Auskünfte ausdrücklich auf die Websites der Fluggesellschaften und jeweiligen Reiseländer!